TOP/CONTACT
Start with X
Wir nehmen Beratungsanfragen entgegen.
Wir prüfen Ihre Angaben, und die zuständige Person meldet sich bei Ihnen.
How to Reach Us
So erreichen Sie uns
Für eine erste Beratung schreiben Sie uns bitte über das Anfrageformular.
Das Formular öffnet sich in einem eigenen Fenster. Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und behandeln sie streng nach der Schweigepflicht der Patentanwälte. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
What Happens Next
Von der ersten Anfrage bis zum Beginn der Arbeit
-
01
Anfrage
Schildern Sie uns über das Anfrageformular den Hintergrund Ihres Anliegens.
-
02
Vorprüfung
Wir prüfen, was wir übernehmen können, und die zuständige Person meldet sich bei Ihnen.
-
03
Erstgespräch
Online ist möglich. Unter Wahrung der Vertraulichkeit hören wir zuerst den Hintergrund der Aufgabe.
-
04
Vorgehen und Kostenvoranschlag
Wir legen die Optionen für das weitere Vorgehen und die Kosten schriftlich vor.
-
05
Beginn der Arbeit
Ab hier übernehmen wir.
Before We Begin
Vor Ihrer Anfrage
Die Kosten und die Hinweise, die für die Annahme eines neuen Mandats gelten.
Richtwerte für die Kosten
| Erstberatung | Online (Videokonferenz), 1 Stunde / 35.000 JPY (zzgl. Steuern). Wenn Sie uns innerhalb von 2 Monaten nach der Beratung mit einer Patentanmeldung, einer Patentrecherche oder Ähnlichem beauftragen, berechnen wir die Beratungsgebühr nicht. |
|---|---|
| Richtwert für die Kosten | Bis zur Erlangung eines Patents sind als Richtwert rund 1.000.000 JPY (zzgl. Steuern) anzusetzen, Amtsgebühren des Japan Patent Office und Anwaltshonorar zusammengenommen. |
Hinweise
- Weil wir auf Interessenkonflikte prüfen, kann die Antwort der zuständigen Person etwas dauern.
- Ergibt die Prüfung einen Interessenkonflikt, vermitteln wir auf Wunsch eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt aus unserem Partnernetz. In diesem Fall geben wir den Inhalt Ihrer Anfrage zur Prüfung an diese Person weiter.
- Je nach Auslastung der zuständigen Person können wir ein Mandat nicht immer annehmen. Wir bitten dafür um Verständnis.
- Patentanwälte unterliegen nach dem japanischen Patentanwaltsgesetz der Schweigepflicht; für eine Erstberatung ist daher keine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) nötig.
Other Channels
Weitere Anlaufstellen
CLIENTS
Bestandsmandanten
Wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Person. Der Weg, den Sie bereits nutzen, ist der schnellste.
MEDIA
Anfragen zu Interviews, Vorträgen und Beiträgen
Für Interviews, Vorträge und Beiträge schreiben Sie uns bitte über das Anfrageformular.
Zum FormularRECRUIT
Bewerbungen
Informationen zu Stellen und zu lockeren Kennenlerngesprächen finden Sie hier.
Zu RecruitNot Ready Yet?
Für alle, die noch nicht so weit sind.
Lernen Sie zuerst unsere Denkweise kennen. Auf YouTube, in Online-Kursen und in Büchern zeigen wir, wie wir an die IP-Praxis herangehen.